Dojoetikette

Der gemeinschaftliche und respektvolle Umgang in einer Gruppe und anderen Personen gegenüber ist die wichtigste Grundlage für ein harmonisches Training. Dieses unterliegt im Kampfsport speziellen Regel, Normen und Werten die umgangssprachlich Dojoetikette genannt werden.

  1. Besondere Achtung und Respekt verdient der Stilbegründer des praktizierten Ryu (Stil, System).
  2. Der erste Sensei oder Shihan des Dojo ist stets der Rangälteste und nicht der Ranghöchste. Dem Sensei oder Shihan drückt man nicht nur Anerkennung und Respekt aus, sondern auch seine Dankbarkeit.
  3. Die Senpai sind ausgewählte Schüler der Sensei mit besonderen Rechten und Pflichten. Sie sind besonders Eingeweihte. Senpai wird man, in dem man sich in Theorie und Praxis des Budo / Kobudo auszeichnet und den Sensei um ein intensives Lehrer-Schüler-Verhältnis bittet.
  4. Den Anweisungen der Sensei und Senpai ist sofort und widerspruchslos nachzukommen.
  5. Sensei und Senpai werden grundsätzlich mit angelegten Händen an der Hosennaht begrüßt.
  6. Höhere Grade sind immer zu respektieren, ihre Ratschläge ohne Kritik anzunehmen. Gleichzeitig sind alle höheren Grade verpflichtet, den Lernenden behilflich zu sein und sie geduldig und freundschaftlich zu fördern. Eine Aufforderung zum Üben oder zum Kampf hat immer von einem Ranghöheren auszugehen und nicht umgekehrt.
  7. Dojo-Kameraden sind wichtige Partner auf dem Weg des Budo und Kobudo. Die Gemeinschaft hat einen besonderen Stellenwert. Der Umgang soll freundschaftlich, zumindest freundlich sein.
  8. Der Gürtelgrad ist eine besondere Auszeichnung für erbrachte Leistungen. Gleichzeitig wird mit ihm angedeutet, welche Aufgaben unmittelbar vor einem stehen. Er soll die Motivation fördern und nicht zu Arroganz und Überheblichkeit führen.
  9. Beim Betreten und Verlassen des Dojo ist der Gruß im Stand (Ritsu-Rei) zu erweisen. Die Übungsfläche wird barfuß oder in Ausnahmefällen in Socken betreten. Innerhalb des Dojo sind laute Gespräche und störendes Verhalten grundsätzlich zu vermeiden. Ferner wird jeder „nicht Übende“ störendendes Verhalten zu unterlassen.
  10. Ritsu-Rei wird ferner gegenüber dem Sensei und Senpai erwiesen, wenn diese das Dojo betreten sowie zu Beginn und Ende jeder Partnerübung oder einer Kata.
  11. Auf Ordnung und Sauberkeit im Dojo, sowie in den Umkleideräumen und den zum Dojo gehörenden Räumen ist selbständig zu achten.
  12. Während des Unterrichts ist äußerste Disziplin zu wahren. Dabei ist jede Unterhaltung untersagt. Es ist auch nicht gestattet, ohne Erlaubnis Teile der Kleidung abzulegen oder zusätzliche Bekleidungsstücke zu tragen. Ein Schüler ist nicht berechtigt, ohne Erlaubnis eine Übung abzubrechen, die Übungsfläche zu verlassen oder zu anderen, nicht angesagten Übungen überzugehen. Es ist stets auf vorbildliches Verhalten zu achten.
  13. Auf eine mögliche Frage wird durch eine Verbeugung ( Ritsu-Rei ) aufmerksam gemacht. Nach Beantwortung der gestellten Frage wird ebenfalls gegrüßt.
  14. Kann eine Übung aufgrund Konditionsschwäche, einer Krankheit oder sonstigen Gründen nicht ausgeführt werden, hat man sich nach Erlaubnis des Lehrers außerhalb der Übungsfläche abzuknien oder im Schneidersitz zu sitzen.
  15. Zum Unterricht ist mit gewaschenen Händen und Füßen und mit kurz gehaltenen Finger- und Fußnägeln zu erscheinen. Korrekte Bekleidung ist vorgeschrieben. Ein Üben kurz nach dem Essen ist zu vermeiden. Desgleichen soll die Blase vor dem Unterricht entleert sein. Schmuck ist vor Beginn des Trainings abzulegen.
  16. Die Übungsstunden sollten regelmäßig besucht werden. Schulungsversäumnisse sind schwer nachzuholen. Unnötige Wiederholungen der Lehrinhalte behindern das Fortkommen der anderen.
  17. Auch außerhalb des Dojo sollte man sich getreu dem Ehrenkodex stets korrekt und anständig verhalten. Prahlerei und Show stehen dem seriösen Budo und Kobudo entgegen. Zurückhaltung und Bescheidenheit sind eher ein Zeichen von Souveränität und Stärke als die
  18. Vorführung erlernter Techniken. Auf den Ruf des Ryu und des Dojo ist stets zu achten. Auch im Privatleben ist der Grundsatz „Siegen durch Nachgeben“ anzuwenden. Jede Verwicklung in eine Schlägerei führt zum sofortigen Ausschluß aus dem Dojo.
  19. Mit dem Beitritt zum Dojo hat man sich verpflichtet, die Idee zu fördern und durch die eigene Praxis fortzuentwickeln.